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Verkehrswegebau |
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Von Verkehrsanlagen (Bahnstrecken, Straßen)
gehen Geräuschimmissionen auf im Einwirkungsbereich
befindliche Siedlungsflächen aus. Schallimmi-ssionen zählen
gemäß § 3 BImSchG zu den Immissionen, die je nach Stärke und
Wahrnehmbarkeit geeignet sind erhebliche Belästigungen
für die Nachbarschaft herbeizuführen. Gemäß § 41 (1) BImSchG
ist beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von
Verkehrswegen sicherzustellen, dass durch diese keine
schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche
hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik
vermeidbar sind. Im Zusammenhang mit der Planung von
Verkehrsanlagen werden die folgenden Leistungen erbracht: |
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Prognostizierung und Beurteilung der
Verkehrs-lärmimmissionen nach der
Verkehrslärmschutz-verordnung (16.BImSchV) für
neu zu bauende oder „wesentlich“ zu ändernde
Verkehrswege.
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| ▪ |
Erarbeitung von Vorsorgemaßnahmen zur Erfüll-ung
des gesetzlichen Anspruches betroffener Anlieger
unter Berücksichtigung von § 41 (2) BImSchG.
Erarbeitung von Abwägungsmaterial für den Vorhabenträger oder die Genehmigungs-behörde
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Fachliche „Begleitung“ der Projekte in den
Rechts-verfahren (Raumordnung, Planfeststellung,
Plangenehmigung, Bebauungsplanung) mit
Beratungsleistungen insbesondere an den
Schnittstellen „Betroffener – Vorhabenträger –
Genehmigungsbehörde“.
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Erarbeitung schalltechnischer Gutachten zu den
Belangen des Schallschutzes im Rahmen der
Umweltverträglichkeitsprüfung von
Verkehrs-projekten. Hierzu zählen insbesondere
die Prüfung möglicher Gesundheitsgefahren sowie
die Prognostizierung und Beurteilung der
Einwirk-ungen durch den Baubetrieb.
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