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Verkehrswegebau

Von Verkehrsanlagen (Bahnstrecken, Straßen) gehen Geräuschimmissionen auf im Einwirkungsbereich befindliche Siedlungsflächen aus. Schallimmi-ssionen zählen gemäß § 3 BImSchG zu den Immissionen, die je nach Stärke und Wahrnehmbarkeit geeignet sind erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft herbeizuführen. Gemäß § 41 (1) BImSchG ist beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Im Zusammenhang mit der Planung von Verkehrsanlagen werden die folgenden Leistungen erbracht:

Prognostizierung und Beurteilung der Verkehrs-lärmimmissionen nach der Verkehrslärmschutz-verordnung (16.BImSchV) für neu zu bauende oder „wesentlich“ zu ändernde Verkehrswege.
 

Erarbeitung von Vorsorgemaßnahmen zur Erfüll-ung des gesetzlichen Anspruches betroffener Anlieger unter Berücksichtigung von § 41 (2) BImSchG. Erarbeitung von Abwägungsmaterial für den Vorhabenträger oder die Genehmigungs-behörde
 

Fachliche „Begleitung“ der Projekte in den Rechts-verfahren (Raumordnung, Planfeststellung, Plangenehmigung, Bebauungsplanung) mit Beratungsleistungen insbesondere an den Schnittstellen „Betroffener – Vorhabenträger – Genehmigungsbehörde“.
 

Erarbeitung schalltechnischer Gutachten zu den Belangen des Schallschutzes im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung von Verkehrs-projekten. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung möglicher Gesundheitsgefahren sowie die Prognostizierung und Beurteilung der Einwirk-ungen durch den Baubetrieb.
 

 
 
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